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Brunnen in Wil

Brunnen · Raum

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Die Wiler Wasserversorgung in früherer Zeit Die geographische Lage der Stadt Wil auf einem eiszeitlichen Moränenhügel mag zwar strategische Vorteile gebracht haben, die lebensnotwendige Versorgung mit Trink- und Brauchwasser wurde dadurch aber erschwert. Mangels überlieferter Angaben aus der Zeit vor dem Stadtbrand von 1292, ebenso wie solchen aus dem späten Mittelalter und der Tatsache, dass bis heute noch kein einziger tiefer Sodbrunnen innerhalb des urprünglichen Stadtgebietes entdeckt wurde, muss vermutet werden, dass vor allem in Zisternen gesammeltes Regenwasser oder der Gang zum Krebsbach in früherer Zeit den Wasserbedarf decken mussten. Zusätzlich wurden sicher schon früh die Quellen am Hofberg und auf der Schabegg/Wilberg genutzt, doch fehlen auch hier für lange Zeit die Belege. Da der Bedarf einer wachsenden Bevölkerung mit den vorhandenen Möglichkeiten nicht gedeckt werden konnte, erhielt die Stadt 1525 vom Abt das Recht, auch ausserhalb ihres Gerichtskreises nach Wasser zu graben und dieses in die Stadt zu leiten, da: "... der Statt von Wyl Brunnen (Einzahl !) mit sinem Ursprung unnd Ussgang gantz und gar in der Statt Wyl Gerichten gelegen ist, habent wir uns erkennt und also beschlosssen, ob Sach wäre, dass demselbigen Brunnen über kurzt oder lang Zit zufiele, dass dem Inschluss des ursprungs Abgang bescheche, es wäre wo es wolte, in- oder ausserhalb ihren Gerichten, so mögent si darzu greben denn suchen, unnd wider in Ihr Statt laiten und führen ...". Abt Bernhard gestattete 1602, das aus der Hofhalde hervortretende Wasser zu fassen und zu verwenden, wobei aber für die Bewohner des Hofs eine Brunnenröhre reserviert war.

Das Wiler Wasserversorgungsnetz Die Wasserversorgungsanlage bestand zum einen aus den Brunnenstuben, in denen das Wasser gesammelt wurde. Diese wurden aus massiven Eichenbrettern gezimmert und zur Erhaltung der Wasserqualität periodisch gereinigt. Die Zuleitung zu den Brunnen erfolgte durch Holzrohre, die sogenannten "Deuchel" oder "Tüchel", die in drei Kalibern bis sechs Zentimeter Lichtweite verwendet wurden. Die Rohre konnten nur, da sonst die Abweichung von der Mitte zu gross wurde, bis ungefähr einen Meter Länge hergestellt werden, das heisst, sie wurden von Hand mit speziellen Deuchelbohrern aus Baumstämmen gebohrt. Die Leitungen wurden in den Boden gelegt, möglichst dicht aneinander gepresst und die Ansatzstellen mit Lehm, Harz, Hanf und Kuder, dem Abfall beim Hecheln von Flachs, abgedichtet. Die Brunnen in der Stadt waren mit Ausnahme des Stadtbrunnens ebenfalls aus Holz. Neben den grossen Trögen standen meist kleinere, sogenannte Sudelbrunnen, die für gewerbliche Zwecke, für Wäsche und Reinigung und als Tränke für die Haustiere benutzt wurden. Die ursprünglichen Holzbrunnen wurden erst Mitte 19. Jahrhundert durch steinerne ersetzt. Die Brunnenrohre wurden schon zu Beginn des 17. Jahrhunderts allmählich durch metallene ausgetauscht.

Im Jahr 1644 wurde versucht, durch eine Neuanlage die vielen Störungen im Betrieb der Leitungen in den Griff zu kommen. In Fronarbeit, zu der jeder Bürger verpflichtet war, wurde die neue Wasserleitung von der bekannten Forrenquelle am Hofberg nicht mehr über den Weiherdamm direkt in die Stadt gezogen, sondern durch das Rietgebiet, dass sich von Rossrüti entlang des Krebsbaches zum Bleicheplatz hinzog. "... es habend die Burger alle ... mit irer Hand, ... und ohne Muren, Bolderen und Widersechten..." vom 22. April bis 10. Mai drei bis vier Tage daran gearbeitet. Allerdings erwies sich schon bald diese Streckenführung als noch schlechter, so dass schon nach zehn Jahren konstatiert werden musste, dass das "... Wasser nit allain umb ain nambhafftes geringeret, sonder voll Unziffers worden, darauss den Menschen und Vich Schaden zuewachssen möchte, wie dann der Stainnebronnen in der Statt jährlich in die fünff oder mehr Mal aussgesüberet werden muess, ... ". Darum wurde die ursprüngliche Leitung über bzw. im Weiherdamm reaktiviert.

Eine kurze Beschreibung um 1800 schildert unter dem Titel "Verzeichnus der Wasser Leittung der Statt Wyl" das bis dahin gebräuchliche Netz: "Erstens: Die Bronne Stube bey der Forren: Von dieser sind volgende Bronne zue besorgen; item vier bey den Cappuciner, einer bey dem Regierungs Rath Rütti, einer bey Frau Obervogt Wirth in der Statt; Hoff Stein und klein Bronne, bey dem Blum, Provesor Keller, Metzge, Provisor Dolder und hinder dem Rath Haus. Zweitens: In der Weyerwiss; von dieser sind folgende zwey in der Obervorstatt, Laurent Serverth, Frau Falk, Fischbrunne, Under Vieh Bronne, St. Niclaus, Under Schmitten und Herr Reichsvogt. Drittens: Für das Frauen Kloster; aussen in der Weyerwiss, von dieser sind: Bey der Frau Amtman Müller, Barbara Schärrer, und drey bey den Kloster Frauen. Viertens: Bey der Ober Mülli: Darvon einer in dem Schüzenhaus, bey der Gerwe, Siechenhaus, Herren Baur Vincent und Bleiche." Der älteste Plan des Wiler Wasserversorgungsnetzes aus dem Jahr 1835 weist 34 Brunnenstellen auf.

Mandate und Ordnungen Die Wiler Bevölkerung war auf die Brunnen als einzige Wasserquelle angewiesen, der geregelte Umgang mit ihnen war deshalb ein ständiges Anliegen der Wiler Obrigkeit. Vor allem die Reinheit des Wassers sollte gewahrt bleiben. In einem Mandat von 1578 wird deshalb beklagt, dass trotz Verbot immer wieder Stühle, Kessel, Pfannen oder Krüge in den Brunnen gereinigt wurden, was nun nicht mehr geduldet werde. Nur Kinderspielzeug, das Melkzeug und morgens, am Sonntag nach beendetem Gottesdienst, die Spül- und Handbecken durften in den Brunnen gesäubert werden. Ein besonders schlimmes Vergehen war das Ablassen oder gar Beschädigen von Brunnen, was angesichts der ständigen Brandgefahr in Wil nur verständlich war. Im Stadtmandat von 1646 heisst es darum: "Welch uhne Erlaubtnuss einen Bronna abliese, solle zuo Straff umb 1 Pfund Pfennig, unnd nachts zweyfache Buoss verfelt sein, unnd da sonsten Jemandt in die ein Geschier oder was selbig verwüosten unnd unsuber machenn möchte fellen unnd tragen solte, solle 3 Schilling zur Straff erlegen." Auch war das "..Fegen bey dem Bronna am grossen Donstag, Carfritag und helligen Abend ..." bei Strafe verboten.

Die Stadtknechte und Werkmeister hatten die Aufsicht über die Brunnen, viele Einträge in den Bussenbüchern dokumentieren ihre Arbeit. In der Bestallung des Bauinspektors von 1824 wird in Artikel 11 festgehalten, "... Zu allen Brünnen in und ausser der Stadt soll er auf die Reinlichkeit und ordentlichen Lauf derselben fleissig nachsehen, und bey muthwilliger Besudlung die Ursach anzeigen; wie auch über die Mangelbaren bey derselben ungesäumt dem Pfleger zu provenieren, damit keine Klagen von Seiten der Polizey-Behörde an die Verwaltung gebracht werden."

Bildarchiv (1)

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Quelle: wilnet.ch