Wahrscheinlich noch nicht ganz an der gleichen Stelle, wo er heute steht, muss der hölzerne Vorläufer des Rudenzburgbrunnens gestanden haben. In einer Klage von Doktor Ellinger, der um 1865 die Rudenzburg als Privatklinik betrieb, wurde festgehalten, dass das Aufstellen von Gelten und anderen Gegenständen auf seiner Gartenmauer beim Brunnen bei Wagner Bomberger das darauf angebrachte Dach beschädige. Er verlangte deshalb das Aufstellen einer Tafel mit Bussenandrohung. Im Mai 1866 bot Ellinger ein Stück seines Bodens für einen neuen steinernen Brunnen an. Allerdings stellte er folgende Bedingungen: 1. dass der Boden weiterhin sein Eigentum bleibe und im Falle des Neubaus eines Gebäudes dafür auch genutzt werden könne, 2. dass die Gemeinde ein Umfassungsmauer gegen die Rudenzburg zu erstellen habe und diese auch auf eigene Kosten zu unterhalten habe, 3. dass der jeweilige Hausbesitzer Anspruch auf das Abwasser habe und die Gemeinde dafür zu sorgen habe, dass es für hauswirtschaftliche Zwecke auch brauchbar sei, 4. dass dafür der jeweilige Besitzer nur nach gegenseitiger Uebereinkunft sein Recht auf Entfernung des Brunnens einfordern werde.
Der Gemeinderat mochte sich dazu noch nicht äussern und verschob einen Entscheid. Auf Drängen von Dr. Ellinger wurde anfangs Juni 1866 sein Anliegen erneut geprüft. Diesmal stellte sich der Gemeinderat auf den Standpunkt, dass es für die Gemeinde vorteilhafter wäre, wenn der Brunnenplatz in ihren Besitz überginge. Zudem würde ein neuer Brunnen vermehrt neue Nutzer des Wassers anziehen, was bei einem Privatbrunnen Probleme mit sich brächte. In diesem Sinne wurde Dr. Ellinger angefragt, ob er den Boden der Gemeinde abtreten wolle. Als Gegenleistungen wurde das bereits erwähnte Baurecht bis an die Umfassungsmauer eingeräumt und das Recht, allfälliges Regenwasser von einem Dach durch einen Kennel auf Gemeindeboden leiten zu lassen. Als Entschädigung für die Bodenabtretung solle Dr. Ellinger das Brunnenwasser für sechs Jahre unentgeltlich überlassen werden. Dies scheinen überzeugende Argumente gewesen zu sein, der Brunnen wurde gebaut, die eingemeisselte Jahrzahl 1867 bestätigt nachträglich das Einverständnis. Wie richtig Dr. Ellinger die Situation schon früher einschätzte, zeigte sich bereits 1869, als die Mauer hinter dem Brunnen infolge "Wasser-Missbrauchs" schon schadhaft geworden war. In seiner Klage stützte er sich denn auch auf die bereits 1866 verlangte Unterhaltspflicht durch die Gemeinde, worauf diese die Instandstellung auf eigene Kosten vornehmen liess.

