Der Name «Schneggenpund» als Bezeichnung für die von der Offnung von 1495 betroffenen Gebiete Trungen, Bronschhofen und Rossrüti erscheint 1525 erstmals in einer Urkunde (Rapperswiler Gerichtsurteil vom 21. Juli 1525 betreffend eines Streites zwischen dem Schneckenbund und Wil in Sachen Mühlerechte). Die Einwohner des durch die Öffnung von 1495 definierten Gebietes werden in diesem Gerichtsurteil als «dero im Schneggen» bezeichnet. Ob diese Bezeichnung tatsächlich als Schimpf- und Spottname für die sprichwörtliche Treue der Bronschhofer, respektive des ganzen Wiler Amtes zum Abt - Ulrich Rösch flüchtete während des Rorschacher Klosterbruchs mit seinem ganzen Konvent nach Wil - entstanden ist, lässt sich nicht belegen. Jedenfalls wird diese ursprünglich wohl eher volkstümliche Bezeichnung bis 1817 auch offiziell verwendet. An den Schneckenbund erinnert heute noch das Gemeindewappen, das eine goldene Ammonschnecke auf schwarzem Grund zeigt. Allerdings ist es wie die meisten Gemeindewappen erst um 1940 definiert worden. Der Entwurf dazu stammte von Kunstmaler Karl Peterli in Wil.