Entscheidend für die weitere Zukunft von Bronschhofen war die von Abt Ulrich Rösch im 15. Jahrhundert eingeführte neue Verwaltungs- und Gerichtsorganisation. Die «Alte Landschaft» zwischen Wil und Rorschach wurde neu in vier Bezirke eingeteilt: das Landeshofmeisteramt, das Rorschacher Amt, das Oberberger Amt und das Wiler Amt mit den Gerichten Zuzwil, Lenggenwil und Thurstuden, Niederhelfenschwil, Zuckenriet, Niederbüren, Oberbüren, dem Freigericht Thurlinden und dem Gebiet der heutigen Gemeinde Bronschhofen. Rechtsetzend für Bronschhofen war dabei die 1495 in Kraft getretene Offnung des «Schneckenbundes», welche die bis anhin selbständigen Höfe Trungen, Bronschhofen und Rossrüti zu einem einheitlichen Verwaltungsbezirk zusammenfasste.
Mit «Offnung» wurde im Spätmittelalter die mündliche Darlegung («Offenlegung») der Rechtsverhältnisse eines Hofs oder Niedergerichts vor dem Jahrgericht bezeichnet. Erst nach der Mitte des 15. Jahrhunderts meint der Begriff auch die Niederschrift dieses bis anhin mündlich überlieferten Gewohnheitsrechts. Mittels solcher Offnungen erhielten nach 1452 fast 30 Niedergerichte oder «Gemeinden» zum ersten Mal eigentliche schriftliche Verfassungen, in denen das geltende Recht festgehalten wurde. Bereits 1435 hatte das Niedergericht Trungen eine solche Offnung erhalten.